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KFZ-Unfall

Unfallstelle sichern

Bei schweren Unfällen das wichtigste auf einen Blick und in dieser Reihenfolge:

  • Warnblinkanlage an!
  • Licht einschalten, bzw. insb. bei Dunkelheit eingeschaltet lassen
  • Warnweste anziehen - auch Beifahrer!
  • Warndreieck aufstellen
    Landstraße: mind. 100 Meter
    Autobahn: mind. 200 Meter
  • Bringen Sie sich und Ihre Mitfahrer in Sicherheit (z.B. hinter der Autobahnleitplanke), soweit keine Erste Hilfe zu leisten ist.

Bei Bagatellschäden die Unfallstelle ggf. zusammen mit Unfallbeteiligten die Unfallstelle zügig räumen!

Verletzte versorgen

Schwere Verletzungen?
Sofortmaßnahmen

Sind Sie oder Ihre Beifahrer nur leicht verletzt (keine Notarztbehandlung erforderlich) empfehlen wir trotzdem unverzüglich sich in ärztliche Behandlung zu geben um etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schadenverursacher zu sichern.

Sie sind zur Ersten Hilfe verpflichtet - auch gegenüber dem Unfallgegner und auch dann, wenn Sie am Unfall nicht beteiligt sind!
Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar.

Polizei holen?

Schäden in Deutschland

Bei Bagatellschäden brauchen Sie und Ihr Unfallgegner keine Polizei verständigen, insbesondere wenn Sie am Unfall schuld sind, bzw. die Schuldfrage klar ist.
Diese wird dann häufig keine Beweissicherung vornehmen und nur eine Verwarnung oder ein Bußgeld aussprechen.

Die Polizei sollten Sie auf jeden Fall einbeziehen bei Unfällen

  • mit Verletzten (oder gar Toten)
  • mit hohem Sachschaden und unklarer Schuldfrage
  • wenn Sie den Eindruck haben, dass der Unfallbeteiligte betrunken ist oder unter Drogen steht.
  • der Schadenverursacher im Ausland wohnt und dieser den Schaden verursacht hat
  • Sie den Eindruck haben, dass der Schaden vom Unfallgegner provoziert wurde (Versicherungsbetrug)
  • bei Wildunfällen - soweit Sie nicht den zuständigen Jagdpächter kontaktieren
  • bei Fahrerflucht des Unfallgegners
  • der Unfallgegner sich nicht ausweisen kann bzw. keine schlüssigen Kontaktdaten hat
  • der Verkehrsfluss nicht wiederhergestellt werden kann

Schäden im Ausland

Es gibt unterschiedliche Regelungen, wann die Polizei beizuziehen ist und ob diese kommt. Es gibt hierbei auch regionale Unterschiede in den einzelnen Ländern.

Grundsätzlich sollte versucht werden die Polizei beizuziehen und die Daten der Polizei, z.B. Namen der Beamten und Nummer vom Unfallbericht zu notieren, insbesondere wenn Sie am Verkehrsunfall nicht schuld sind oder die Schuldfrage strittig ist!

Bei verschiedenen osteuropäischen Ländern ist die Polizei auch bei Bagatellschäden beizuziehen, da es ansonsten Probleme bei der Ausreise geben kann, wenn der Unfall nicht registriert ist!

Kontaktdaten

Kontaktdaten der Unfallbeteiligten und Zeugen
Notieren Sie die Kontaktdaten von Unfallbeteiligten und Zeugen, lassen Sie sich vom Unfallverursacher den Ausweis oder Führerschein zeigen!
Werden Ihnen Versicherungskarten und/oder die grüne Versicherungskarte übergeben prüfen Sie die dort angegebenen Versicherungskennzeichen.

Die Papiere können Sie auch abfotografieren. Prüfen Sie dann, ob das Foto leserlich ist.

Fotos fertigen

Fertigen Sie Fotos von der Unfallstelle!
Bitte beachten Sie hierbei

  • Gefährden Sie sich nicht selbst indem Sie von der Fahrbahn aus fotografieren.
  • Falls möglich sollte sich aus den Fotos der Unfallhergang ableiten lassen.
  • Fotografieren Sie die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Fotografieren Sie die erkennbaren Schäden

Hergang aufzeichnen

  • Unterzeichnen Sie kein Schuldanerkenntnis und keine Unterlagen die Sie nicht verstehen - z.B. in Fremdsprache. Ergänzen Sie ggf. in deutscher Sprache, dass Sie Inhalte nicht verstehen oder Sachverhalte anders als angegeben sind, bevor Sie unterzeichnen.
  • Eine Schilderung des Unfallhergangs in freier Form oder auf allgemeinen Unfallberichten können Sie unterzeichnen.
  • Fotografieren Sie die erstellten Dokumente leserlich ab, wenn Sie nicht die Originale oder Durchschriften haben.
  • Alternativ kann die Schilderung des Unfallhergangs von Ihnen und den Unfallbeteiligten auch als Sprachaufzeichnung auf Ihrem Handy aufgenommen werden.

Versicherung informieren

Informieren Sie uns als Ihren Versicherungsmakler, wenn Sie über uns versichert sind. Wir sprechen alles Weitere mit Ihnen ab.

Sollten Sie uns nicht erreichen und Eile geboten sein (z.B. wegen Abschleppdienst oder Reparatur), wenden Sie sich direkt an Ihre Kfz-Versicherung - insbesondere bevor Sie kostenauslösende Maßnahmen einleiten!

Vorbereitet sein!

Mit diesem Kurzcheck sind sie vorbereitet:

  • Check Verbandskasten
    Wo liegt er, vollständig, Haltbarkeitsdauer
  • Wie funktioniert das Warndreieck
    Aufkleber anbringen (50 Meter Innerorts, 100 Meter landstrasse und 200 Meter Autobahn)
  • Warnweste
    Anzahl ausreichend für alle Insassen?
    sofort greifbar?
  • Kontaktkarte Ihrer Versicherung (Notrufnummer) oder Policenkopie im Handschuhfach
  • Bei Auslandsreisen: Grüne Versicherungskarte?
  • Mitgliedsnachweis + Rufnummer von Ihrem Automobilclub (wenn Mitglied)

KFZ-Zentralruf

Mit diesem Kurzcheck sind sie vorbereitet:

  • Schnelle Auskunft zur Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
  • Online und telefonisch

--> ZENTRALRUF DER AUTOVERSICHERER

Der Zentralruf ist für Sie da – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr:
0800 250 260 0
(innerhalb Deutschlands)
+49 40 300 330 300
(aus dem Ausland, Mo-Fr von 8.00-20.00 Uhr)